Vertragsbedingungen für die Heilpraktiker-Ausbildung

Termine, Zeiten und Orte für Praxisseminare und Prüfungsvorbereitung werden rechtzeitig unter bestmöglicher Berücksichtigung der Teilnehmerwünsche festgelegt. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt, Ausnahme sind die letzten beiden Wochen der Sommerferien. Lerninhalte, Termine, Zeitplan, Ort und

Dozenten können ggf. veränderten, begründeten Anforderungen der Ausbildung und den Gegebenheiten von MEDIUS RHEINLAND angepasst werden. Praxisseminare und die Leistungen der Prüfungsvorbereitung sind innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des schulmedizinischen Unterrichts in Anspruch zu nehmen. MEDIUS RHEINLAND verpflichtet sich zur Erteilung qualifizierten Unterrichts in dem vereinbarten Lehr- und Ausbildungsangebot gemäß beiliegendem bzw. anzuforderndem Zeitplan.

Bei Buchung von Einzelmodulen und späteren Umbuchungen von Kursen ist eine Bearbeitungsgebühr von 40 € fällig.

§ 1 Kündigung

Die Kündigung des Vertrages ist von beiden Seiten schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende möglich. Bei 12-oder 13-monatiger Ausbildungszeit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Die Anwendung des § 627 BGB, außerordentliche Kündigung bei Vertrauensstellung, wird ausgeschlossen. Falls aus persönlichen Gründen, auch bei Schwangerschaft, eine Ausbildungsunterbrechung erforderlich ist, kann die Ausbildung in einem nachfolgenden Kurs unter Anrechnung der gezahlten Ausbildungsgebühren erneut aufgenommen werden. Die Zahlungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt. Für den Fall, dass nach erfolgter Ausbildungsunterbrechung der Ausbildungsvertrag innerhalb von 3 Monaten gekündigt wird, wird die Kündigungsfrist um die Monate der Unterbrechung reduziert, wobei eine Rückerstattung der während der Unterbrechung geleisteten Zahlungen für den Fall, dass die Unterbrechungszeit die Kündigungszeit überschreitet, ausgeschlossen wird.

                                                                                     

§ 2

MEDIUS RHEINLAND ist berechtigt, von diesem Ausbildungsvertrag schriftlich bis zu Beginn der Ausbildung zurückzutreten, sofern sich für die Ausbildung oder einzelne Teile nicht ausreichend Teilnehmer anmelden. Die Haftung von MEDIUS RHEINLAND für Schäden und Verstöße gegen vertragliche Pflichten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht eine Kardinalpflicht des Vertrages betroffen ist.

Sonstige Zusagen und Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

Bezahlung

Nach Erhalt der Rechnung sind die monatlichen Gebühren ab dem o.g. Ausbildungsbeginn jeweils zum 3. des Monats im Voraus fällig und werden per Dauerauftrag überwiesen. Die Rechnungen werden elektronisch als pdf-Anhang in einer Mail versendet.

Datenverwendung

Personenbezogene Daten werden nach den Richtlinien der DSGVO (gültig ab 25.5.2018) gespeichert und nach 10 Jahren gelöscht.t

Widerrufsrecht

Mir ist bekannt, dass ich diese Anmeldung innerhalb von zwei Wochen durch ein Schreiben an MEDIUS RHEINLAND Heilpraktikerschule Hansaring 63 – 67, 50670 Köln widerrufen kann. Für Vertragsunterzeichnungen, die später als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, verkürzt sich diese Frist bis zum Seminarbeginn.

Zusatz Medienrecht

Die von uns im Präsenz -und Online-Unterricht gezeigten Materialien sind urheberrechtlich bzw. nutzungsrechtlich geschützt. Bild- und tontechnische Aufzeichnungen sind untersagt. Die ausgehändigten Materialien sind lediglich für den privaten Lerngebrauch bestimmt. Sie dürfen weder vervielfältigt, verbreitet noch veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlung gilt eine Konventionalstrafe von 1.000 € als verabredet. Falls sich weitere finanzielle Regressansprüche aus einer Verbreitung ergeben, haftet die die Materialien verbreitende Person.